Antragsfrist für die Erstattung der Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler

Die MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft weist die Familien im Main-Taunus-Kreis auf eine wichtige Antragsfrist hin. Viele Eltern und Schüler sind berechtigt, eine Übernahme der Kosten für die Schulwege zu beantragen. Dies muss aber rechtzeitig geschehen.

Für das Schuljahr 2017/2018 endet die Frist für die Abgabe der Anträge auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten am 31.12.2018. Maßgeblich ist diese Ausschlussfrist gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz.

Anträge können in der Geschäftsstelle der MTV im Landratsamt Hofheim oder in der Mobilitätszentrale im Bahnhof Hofheim abgegeben werden. Die MTV weist darauf hin, dass beide Servicestellen an Weihnachten (24.12.2018) und Silvester (31.12.2018) nicht besetzt sind.

Eine digitale Übermittlung der Anträge ist ebenfalls möglich: Hierzu kann ein Scan des Antrags per E-Mail an erstattung@mtv-web.de gesendet werden. Details hierzu sind online zu finden unter www.mtv-web.de/erstattung.

Auch hierbei gilt die Ausschlussfrist: Anträge, die nach dem 31.12.2018 bei der MTV eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Datum: 20. Dezember 2018