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Barrierefreiheit

Die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis zum 1. Januar 2022 ist eine folgenreiche Forderung des novellierten Personenbeförderungsgesetzes (PBefG, § 8 Satz 3). Nicht nur die Fahrzeuge, auch die Haltestellen müssen barrierefrei werden. Dabei liegen Um- und Ausbau der Bushaltestellen in der Baulast der Kommunen. Die MTV hat die Federführung für ein Ausbauprogramm im MTK übernommen und leistete die Abstimmung mit Hessen Mobil – Kompetenzcentrum Verkehrsinfrastrukturförderung Süd (KC VIF Süd) in Darmstadt. Außerdem führte sie in eine Reihe von Informationsveranstaltungen für die Kommunen im MTK durch.

Zentral ist die Koordination der Förderanträge gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und die fristgerechte Anmeldung der Vorhaben. Daher ging es inhaltlich zunächst um die Gliederung des Programmausbaus. Die MTV hat für die Städte und Gemeinden einen GVFG-Leitfaden erstellt. Er enthält alle wesentlichen Informationen zum barrierefreien Um- und Ausbau der Bushaltestellen und benennt alle Unterlagen, die von den Kommunen als Grundlage für den Gesamt-Antrag zu erarbeiten sind. Diese Unterlagen – wie auch die Regelausbaupläne für die beiden Ausbauformen „Haltestellenkap“ und „Halten am Fahrbahnrand“ – wurden im Vorfeld mit Hessen Mobil abgestimmt.

Wichtige Datengrundlage für das Ausbauprogramm ist das Haltestellenkataster der MTV – ein online zu nutzendes Bushaltestellen-Verzeichnis, das die aktuelle Ausstattung der rund 640 Haltestellenpunkte inkl. Kategorisierung nach Lage und Funktion sowie die Tiefbau-Eigenschaften enthält.

Ein Großteil der Haltestellen im Main-Taunus-Kreis ist bereits umgebaut worden. Die weitere Vorgehensweise erfolgt in enger Abstimmung mit den Kommunen.