Der Nahverkehrsplan
Der Nahverkehrsplan dient als mittelfristige Planungsgrundlage im Öffentlichen Nahverkehr. Das Personenbeförderungsgesetz PBefG und das Hessische ÖPNV-Gesetz fordern die Aufstellung von Nahverkehrsplänen. Dieser ist mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben.
Der Nahverkehrsplan dient als Planungsgrundlage und definiert die Anforderungen an das lokale Verkehrsangebot. Linien und Takte, Qualitäts- und Umweltstandards und die Verknüpfungen zum regionalen sowie zum kommunalen Angebot werden darin definiert.
Ein umfassendes Verfahren stellt sicher, dass alle relevanten Beteiligten in den Städten und Vertreter der zahlreichen gesellschaftlichen Interessengruppen in der Phase der Erstellung des Nahverkehrsplanes Einsicht bekommen und mitwirken können.
Der am 03.11.2025 im Kreistag beschlossene Nahverkehrsplan 2025 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

