Bahaij Tempel Hofheim - Langenhain

Der Nahverkehrsplan

Der Nahverkehrsplan dient als mittelfristige Planungsgrundlage im Öffentlichen Nahverkehr.
Das Personenbeförderungsgesetz PBefG und das Hessische ÖPNV-Gesetz fordern die Aufstellung von Nahverkehrsplänen. Dieser ist mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben.


Der Nahverkehrsplan dient als Planungsgrundlage und definiert die Anforderungen an das lokale Verkehrsangebot.
Linien und Takte, Qualitäts- und Umweltstandards und die Verknüpfungen zum regionalen sowie zum kommunalen Angebot werden darin definiert.


Ein umfassendes Verfahren stellt sicher, dass alle relevanten Beteiligten in den Städten und Vertreter der zahlreichen gesellschaftlichen Interessengruppen in der Phase der Erstellung des Nahverkehrsplanes Einsicht bekommen und mitwirken können.


Die Endfassung des Nahverkehrsplans 2013 – 2017,  für den Main-Taunus-Kreis, nach Beschluss des Kreistages, vom 16.12.2013, steht für Sie zum Download bereit.

Der neue Nahverkehrsplan ist in Planung.