Finanzierung
Die Finanzierung des Angebots im ÖPNV basiert auf 3 Zahlungsströmen:
Einnahmen aus Fahrgeldern
Die Erlöse aus Ticketverkäufen tragen mit einem Anteil von über 50% im Verbundgebiet des RMV wesentlich zur Finanzierung des ÖPNV bei.
Zuschüsse von Bund und Land
Grundlegend sind die Regionalisierungsmittel des Bundes, die in erster Linie für das Angebot des Regionalverkehrs aufzuwenden sind. Das Land leitet diese Mittel an die Verbünde weiter. Daneben zahlt das Land aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs Zuwendungen für den lokalen Verkehr und Strukturhilfe. Hinzu kommen pauschalierte Ausgleichzahlungen für die ermäßigten Ausbildungstarife nach § 45a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Ausgleichsleistungen für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten nach § 145 Sozialgesetzbuch (SGB). Für größere Investitionen in die ÖPNV-Verkehrsinfrastruktur wie beispielsweise den barrierefreien Ausbau von Haltestellen können die Bauträger spezielle Fördermittel im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) beantragen.
Ausgleichszahlungen der Städte und Gemeinden
Mit der Verantwortung für den lokalen Verkehr übernehmen die Gebietskörperschaften als Eigentümer auch die Defizite bzw. eventuelle Unterdeckungen. Der MTK steht aufgrund des hohen Anteils an Fahrgeldeinnahmen, der günstigen Preise bei den Verkehrsleistungen (in Anschluss an die Ausschreibungen) sowie einer dichten Siedlungsstruktur gut da. Dennoch gilt beim Lokalverkehr wie beim Regionalverkehr: die Kosten steigen stärker als die Erlöse.