Gesellschafter der MTV
Der ÖPNV wurde infolge der Bahnreform (Eisenbahnneuordnungsgesetz 1993) Ländersache. In Hessen sind gemäß hessischem ÖPNV-Gesetz die Gebietskörperschaften – also die Städte, Gemeinden und der Landkreis Main-Taunus-Kreis – der für den ÖPNV zuständige Aufgabenträger (AT). Sie können Aufgabenträgerorganisationen (ATO) gründen, die den ÖPNV organisieren und die Verkehrsleistung bei den Verkehrsunternehmen bestellen.
Im MTK gibt es 12 Städte und Gemeinden. Zusammen mit dem Kreis haben sie eine Aufgabenträgerorganisation gegründet: die Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft MTV, deren Gesellschafter sie sind. Ihrer Funktion im ÖPNV zufolge ist die MTV eine lokale Nahverkehrsorganisation (LNO).
Die Gesellschafterversammlung beschließt das Verkehrsangebot im Kreis, der Aufsichtsrat wacht über die Geschicke der Geschäftsführung.