Coronavirus-Basisschutzmaßnahmen-verordnung im öffentlichen Personennahverkehr
Zeitlich befristete Sonderregelung bis zum 29. April gültig
Die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) ersetzt bis Freitag, den 29. April 2022, die hessische Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV). Mit der zeitlich befristeten Sonderregelung treten hessenweit neue Maßnahmen zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Kraft.
Gemäß aktueller Verordnung besteht für Fahrgäste weiterhin in Bussen und Bahnen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Auch in der Mobilitätszentrale und Geschäftsstelle der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft sowie dem MTV-Servicebüro bleibt die Maskenpflicht weiterhin bestehen. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) tragen können. Als medizinische Masken zählen sogenannte OP-Masken oder Masken des Standards KN95/N95 und FFP2. Aufgrund der hohen Schutzwirkung werden letztere dringend empfohlen, aber nicht vorgeschrieben. Die Einhaltung des Abstands- und Hygienekonzeptes wird dringend empfohlen.
An Haltestellen, Stationen und Bahnhöfen entfällt die Maskenpflicht. Zudem wurde die seit Ende November existierende 3G-Zugangsbeschränkung seit dem 20. März 2022 im ÖPNV aufgehoben. Es besteht aktuell keine 3G-Pflicht an Haltestellen, Stationen und Bahnhöfen sowie in den Fahrzeugen.
Das MTV-Service-Telefon ist unter der Rufnummer 06192-200 26 21 täglich von 6.00 Uhr morgens bis 1.00 Uhr nachts für Sie erreichbar. Informationen erhalten Sie auch im Internet unter @MainTaunusVerkehrsgesellschaft.
Zusätzlich ist die MTV auf Facebook unter @MainTaunusVerkehrsgesellschaft und auf Instagram unter @mtv_verkehrsgesellschaft zu finden.