Das Schülerticket Hessen: Kostenerstattungen frühzeitig beantragen
Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2022/2023 beantragen
Für das aktuelle Schuljahr 2022/2023 besteht für Kundinnen und Kunden, die bei der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft (MTV) ein Abonnement für das Schülerticket Hessen abgeschlossen haben, die Möglichkeit, jetzt noch mit dem Bestellschein „Schülerticket Hessen 2022/2023“ die Erstattung zu beantragen. Der Bestellschein ist online verfügbar unter www.mtv-web.de > Schülerticket Hessen. Bei Berechtigung erfolgt die Erstattung nach Ablauf des Schuljahres. Voraussetzung dafür ist, dass der Bestellschein bis zum 31.12. des aktuellen Schuljahres bei der MTV eingereicht wird.
Dies gilt nicht für Neukundinnen und Neukunden mit Abo-Beginn ab dem 01.01. bis zum 31.07. eines Jahres und Bar- bzw. EC-Kartenzahler. Hier muss die Erstattung rückwirkend nach Ablauf des Schuljahres mit dem Erst- oder Folgeantrag beantragt werden (siehe unten).
Schülerinnen und Schüler, die eine Berufsschule besuchen, müssen die Erstattung ebenfalls rückwirkend mit einem Erstantrag beantragen. Hier sind zusätzliche Angaben zum Schulbesuch notwendig.
Für das abgelaufene Schuljahr 2021/2022 kann mit dem Erst- bzw. Folgeantrag die Erstattung der Beförderungskosten rückwirkend beantragt werden. Letzter Abgabetermin für die Beantragung der Erstattung ist der 31.12.2022 (gesetzliche Ausschlussfrist).
Die Erst- und Folgeanträge erhalten Sie im Service Büro der MTV, in Schulsekretariaten und online als PDF-Datei unter www.mtv-web.de > Fahrtkosten nach § 161 HSchG.
Bei weiteren Fragen zum Thema „Fahrtkostenerstattung“ hilft Ihnen das Erstattungsteam der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft gerne weiter per Mail an erstattung(at)mtv-web.de.