Entfall der 3G-Regel im öffentlichen Personennahverkehr
Die Maskenpflicht in Bus und Bahn bleibt weiterhin bestehen
Mit der aktuellen Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes entfällt in Hessen seit Sonntag, dem 20. März, die 3G-Zugangsbeschränkung in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die seit Ende November existierende Regelung, dass Bus und Bahn nur noch von geimpften, genesenen oder getesteten Personen genutzt werden kann, gilt nun nicht mehr. Fahrgäste müssen keinen entsprechenden Nachweis mehr mit sich führen.
Weiterhin bestehen bleibt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Diese gilt in den Fahrzeugen sowie in geschlossenen Bahnhofs- und Zugangsgebäuden, jedoch nicht an offenen ÖPNV-Haltestellen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Als medizinische Masken zählen sogenannte OP-Masken oder Masken des Standards KN95/N95 und FFP2. Aufgrund der hohen Schutzwirkung werden letztere dringend empfohlen.
Kinder unter 6 Jahren sind nicht dazu verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auch Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
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