Entfall Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr
Die Maskenpflicht ist ab dem 02. Februar aufgehoben
Mit Aktualisierung der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) hat das Land Hessen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aufgehoben. Der Beschluss des Landeskabinetts gilt ab Donnerstag, dem 02. Februar 2023.
Da die Infektionsgefahr nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, sind Fahrgäste weiterhin angehalten, bei ungeklärten Krankheitsfällen mit akuten Atemwegssymptomen nicht den ÖPNV zu nutzen.
Um das Ansteckungsrisiko zu reduzieren ist das Tragen einer medizinischen Maske weiterhin sinnvoll und empfohlen, aber nicht vorgeschrieben. Insbesondere bei hohem Fahrgastaufkommen an Bahnhöfen und Haltestellen sowie in den Fahrzeugen selbst, wird an das eigenverantwortliche und situationsangepasste Handeln appelliert.
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