Frist zur Fahrtkostenerstattung nicht verpassen
Antragsfrist für das Schuljahr 2023/2024 endet bald
Für das Schuljahr 2023/2024 können Schülerinnen und Schüler noch bis zum Jahresende fristgerecht die Fahrtkostenerstattung beantragen. Die MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft weist darauf hin, dass der Antrag auf Erstattung auch bei Abonnenten des Schülertickets Hessen jedes Jahr neu gestellt werden muss.
Die Antragsfrist für Erst- und Folgeanträge für das Schuljahr 2023/2024 endet am 31. Dezember 2024. Da es sich um eine Ausschlussfrist nach § 161 des Hessischen Schulgesetzes handelt, können später eingehende Anträge leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Erst- und Folgeanträge sind im Service-Büro der MTV, in Schulsekretariaten und online unter www.mtv-web.de/erstattung erhältlich. Weitere Informationen zur Erstattung gibt es auf der Website der MTV.
Bei weiteren Fragen zum Thema „Fahrtkostenerstattung“ hilft das Erstattungsteam der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft gerne unter 06192 951 09 83 oder per Mail unter erstattung@mtv-web.de.
Zusätzlich ist die MTV auf Facebook unter @MainTaunusVerkehrsgesellschaft und auf Instagram unter @mtv_verkehrsgesellschaft zu finden.