Frist zur Fahrtkostenerstattung nicht verpassen

Antragsfrist für das Schuljahr 2024/2025 endet bald

Hofheim am Taunus, 26.11.2025 – Für das Schuljahr 2024/2025 können für Schülerinnen und Schüler noch bis zum Jahresende fristgerecht die Fahrtkostenerstattungen beantragt werden. Die MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft weist darauf hin, dass der Antrag auf Erstattung auch bei Abonnenten des Schülertickets Hessen jedes Jahr neu gestellt werden muss.

Die Antragsfrist für Erst- und Folgeanträge für das Schuljahr 2024/2025 endet am 31. Dezember 2025. Da es sich um eine Ausschlussfrist nach §161 des Hessischen Schulgesetzes handelt, können später eingehende Anträge leider nicht mehr berücksichtigt und daher auch nicht erstattet werden.

Weitere Informationen zur Erstattung sowie die Erst- und Folgeanträge sind im Service-Büro der MTV, in Schulsekretariaten und online unter www.mtv-web.de/erstattung erhältlich.

Bei weiteren Fragen zum Thema „Fahrtkostenerstattung“ hilft das Erstattungsteam der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft gerne unter 06192 951 09 83 oder per Mail unter erstattung(at)mtv-web.de.

Zusätzlich ist die MTV auf Facebook unter @MainTaunusVerkehrsgesellschaft  und auf Instagram unter @mtv_verkehrsgesellschaft zu finden.